Caritas-Jugendhilfe-Gesellschaft

Hinweisgeberschutz

Die Caritas-Jugendhilfe-Gesellschaft (CJG) hat nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eine interne Meldestelle eingerichtet, an die sich Mitarbeitende wenden können, um auf Rechtsverstöße aufmerksam zu machen. Die Meldestelle ist dann verpflichtet, entsprechenden Hinweisen nachzugehen.

Um den Mitarbeitenden bei der Abgabe eines Hinweises ein Höchstmaß an Vertraulichkeit zu bieten, hat die CJG entschieden, keinen eigenen Meldekanal einzurichten. Stattdessen wurde die Caritas Dienstleistungsgenossenschaft (cdg) mit der Entgegennahme der Hinweise beauftragt. Die CJG verspricht sich dadurch im Sinne des Gesetzes den größtmöglichen Vertrauensschutz für die Mitarbeitenden, die sich dafür entscheiden, als Hinweisgeber*in auf Missstände in der CJG, die nicht gesetzeskonform sind, hinzuweisen.  

Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität

  • der hinweisgebenden Person,
  • der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und
  • der sonstigen in der Meldung genannten Personen.

Hinweise können per Webanwendung oder telefonisch eingereicht werden. Die Kontaktdaten zur internen Meldestelle sind im Intranet der CJG hinterlegt.

 

 

Caritas-Jugendhilfe-GmbH

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