Caritas-Jugendhilfe-Gesellschaft

Unsere Mitarbeitervertretung - die MAV

In jeder kirchlichen oder caritativen Einrichtung gibt es eine Mitarbeitervertretung, kurz MAV. Die Einrichtungen der CJG haben entsprechend ihrer Größe der Belegschaft jeweils eine eigene MAV. Ihre gewählten Mitglieder vertreten die Interessen der Mitarbeiter*innen gegenüber dem Dienstgeber. Sie tragen maßgeblich zur Weiterentwicklung der Dienste und Einrichtungen bei. Die Aufgaben der MAV sind vergleichbar mit denen von Betriebsräten im gewerblichen Bereich und von Personalräten in den öffentlichen Verwaltungen.  

Rechte der Mitarbeitervertretung

Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung regelt die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Ihre Regelungen sind kirchenrechtlich verbindlich und gelten für alle kirchlichen und caritativen Einrichtungen eines Bistums.

Die MAV hat ein Recht auf Anhörung und Mitberatung bei allgemeinen personellen und betrieblichen Angelegenheiten sowie bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen nach Ablauf der Probezeit. Darüber hinaus hat die MAV ein Vorschlagsrecht bei allgemeinen personellen Angelegenheiten und ein Antragsrecht in organisatorischen und sozialen Angelegenheiten. Die MAV hat außerdem ein Zustimmungsrecht bei der Einstellung von Mitarbeitenden, bei persönlichen (das Arbeitsverhältnis betreffenden) Angelegenheiten einzelner Mitarbeiter*innen und bei organisatorischen und sozialen Angelegenheiten der Einrichtung. Dienstgeber und MAV können auch Dienstvereinbarungen abschließen, die ausschließlich für die Dienstverhältnisse in bestimmten Einrichtungen gelten.

 

Caritas-Jugendhilfe-GmbH

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